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eVergabe-Zertifikat

E-Vergabe sicher und einfach
Für die unten aufgeführten Aussschreibungesplattformen bzw. die Software-Anbieter mit der entsprechenden Plattformen, benötigen Sie ein fortgeschrittenes E-Vergabe-Softwarezertifikat (oder eine Chipkarte mit der qualifizierten elektronischen Signatur).

Ausschreibungsplattform Support
BeschA BMI-Beschaffungsamt des Bundesministeriums des Innern E-Mail:
support@bescha.bund.de
Telefon:
+49 (0) 22899 610-1234
www.vergabe24.de E-Mail:
service@vergabe24.de
Telefon:
+49 (0) 0700 837422324 (12,4 ct/min aus dem Festnetz der DTAG)
subreport Verlag Schawe GmbH E-Mail:
info@subreport.de
Telefon:
+49 (0) 0221 98578-0
cosinex GmbH E-Mail:
support@cosinex.de
Hotline:
0900-1-267463
(für1,49 Euro/Minute)
Administration Intelligence AG E-Mail:
support@ai-ag.de
Telefon:
+49 (0) 931 8806144
bi-AusschreibungsDienste E-Mail:
support@bi-online.de
Telefon:
+49 (381) 77 80 5-0
etebia AG E-Mail:
info@etebia.de
Hotline:
01805 - 3448000
(für 0,12 Euro/Minute)
www.vergabeplattform.berlin.de E-Mail: evergabe@rib-software.com
Telefon. 0900- 1-144330 (für 1,49 Euro/Minute)
www.vergabe.bayern.de E-Mail: evergabe@rib-software.com
Telefon. 0900- 1-144330 (für 1,49 Euro/Minute)
www.vergabe.rib.de E-Mail: evergabe@rib-software.com
Telefon. 0900- 1-144330 (für 1,49 Euro/Minute)

Mit dem fortgeschrittenen E-Vergabe-Softwarezertifikat authentisieren Sie sich an den E-Vergabe-Systemen, informieren sich über Ausschreibungen, laden Verdingungsunterlagen herunter, geben Angebote digital signiert ab und kommunizieren sicher und vertraulich mit den Vergabestellen.
Das fortgeschrittene E-Vergabe Software-Zertifikat hat eine Laufzeit von 2 Jahren.

Bitte klicken Sie hier, um ein E-Vergabe-Zertifikat zu erwerben und die entsprechenden Online-Ausschreibungsmöglichkeiten nutzen zu können.

E-Vergabe-Softwarezertifikat bestellen

Zur Bestellung eines E-Vergabe-Softwarezertifikates beachten Sie bitte folgendes:

1. Am Besten drucken Sie sich folgende beigefügte Checkliste zum Bezug eines fortgeschrittenen E-Vergabe-Zertifikates aus. Diese Checkliste unterstützt Sie Schritt für Schritt bei der Beantragung Ihres E-Vergabe-Zertifikates.

Checkliste (pdf)

2. Bevor Sie ein Zertifikat oder eine elektronische Signatur beantragen, akzeptieren oder nutzen, müssen Sie die Nutzungsbedingungen lesen und sich mit diesen einverstanden erklären, ansonsten dürfen Sie ein Zertifikat weder beantragen noch nutzen.

Nutzungsbedingungen(pdf)

3. Sie erhalten nach dem Bestellvorgang per E-Mail eine Bestellbestätigung. Drucken Sie diese aus und unterschreiben Sie diese bitte eigenhändig. Senden Sie den Ausdruck zusammen mit einer Kopie Ihres Personalausweises (Vorder- und Rückseite) oder alternativ einer Kopie Ihres Reisepasses inkl. einer aktuellen Meldebescheinigung an:

Deutscher Sparkassen Verlag GmbH
KDE3 - S-TRUST / E-Vergabe
Am Wallgraben 115
70565 Stuttgart

Wünschen Sie, dass ein Firmen- oder Organisationsname in das Zertifikat aufgenommen wird, so muss diese Firmen- oder Organisationszugehörigkeit zusätzlich gegenüber S-TRUST nachgewiesen werden. Hierzu ist die Einreichung folgender Unterlagen erforderlich:

a) Eine durch einen Zeichnungsberechtigten der Firma/Organisation (Geschäftsführer/-inhaber bzw. Bevollmächtigter mit Prokura) ) unterzeichnete " Einwilligungserklärung zur Aufnahme des Firmen- oder Organisationsnamens in das E-Vergabe-Zertifikat". Die Einwilligungserklärung erhalten Sie zusammen mit der Bestellbestätigung per E-Mail.

b) Ein aktueller mit Firmenstempel versehener Handelsregisterauszug.
Ist das Unternehmen nicht im Handelsregister eingetragen, muss der Nachweis anhand eines anderen aktuellen geeigneten Dokuments (z. B. Gewerberegisterauszug, Auszug aus der Handwerksrolle, Nachweis der Kammermitgliedschaft etc.) oder alternativ anhand der Angabe der D-U-N-S-Nummer erbracht werden.

HINWEIS:
Wenn Sie im Besitz eine Gutscheincodes sind, geben Sie diesen am Ende der Bestellung, nachdem sie eine Zahlungsart ausgewählt haben, an und betätigen Sie den Button "Einlösen". Der Gutscheincode wird dann mit dem Zertifikatspreis verrechnet.

Zertifikatsrichtlinien:
Wenn Sie sich über die Zertifikatsrichtlinien (E-Vergabe-CPS) informieren möchten, so finden Sie diese hier.

Weitere Hinweise:
Ist der amtliche Ausweis einschließlich der darin enthaltenen personenbezogenen Daten nicht in deutscher und/oder englischer Sprache, ist der Zertifikatsantragsteller verpflichtet, zusätzlich eine amtlich beglaubigte Übersetzung des Ausweises in deutscher Sprache oder eine Übersetzung in deutscher Sprache, die von einem amtlich bestellten und vereidigten Übersetzer hergestellt wurde, der die Richtigkeit seiner Übersetzung unter Bezug auf seine amtliche Bestellung und Vereidigung ausdrücklich bestätigt, vorzulegen. Die Prüfung der Daten des Zertifikatsantragstellers erfolgt in diesem Fall anhand der vorgelegten Übersetzung des amtlichen Ausweises.

Enthält der Personalausweis keine Unterschrift, ist die Personalausweiskopie mit einer eigenhändigen Unterschrift des Zertifikatsantragstellers zu versehen und diese durch eine siegelführende Behörde oder einen Notar zu beglaubigen.


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