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Am 1. September 2007 trat die erste Stufe des vom Bundesministerium für Wirtschaft und
Technologie empfohlenen Stufenplans zur verpflichtenden elektronischen Angebotsabgabe
in Kraft. Dieser Stufenplan besagt, dass von den Vergabestellen des Bundes ab einem nach
Branchen gestaffelten Zeitpunkt bis 2010 keine Angebote mehr in Papierform akzeptiert
werden müssen.
Die Auftragsbeschaffung durch die Teilnahme an elektronischen Ausschreibungen gewinnt
dadurch für die Unternehmen schon jetzt enorm an Bedeutung und wird zunehmend
anstelle von Ausschreibungsverfahren in Papierform eingesetzt.
Die ausschreibenden Stellen sowie Bewerber auf Ausschreibungen sparen effektiv Zeit und
Kosten, wenn sie öffentliche Ausschreibungen komplett elektronisch bearbeiten. Die
elektronische Beschaffung nennt sich eVergabe.
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