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Die qualifizierte Signatur können Sie für folgende weitere Anwendungen einsetzen:
Online-Mahnverfahren
Verstärkt setzen Gerichte elektronische Systeme ein, über die Vorgänge schneller abgearbeitet werden können. Das Einleiten von Mahnverfahren kann durch viele Gerichte von Bürgern und Unternehmen im Einzel-, aber auch im Massenfall über das Internet erfolgen. Für die elektronische Übermittlung von Anträgen ist eine qualifizierte Signatur erforderlich.
Ihre Vorteile:
- Keine zusätzlichen Kosten bei Gericht für elektronische Anträge.
- Software wird in der Regel kostenfrei zur Verfügung gestellt.
- Geringere Kosten durch vollständig elektronische Abwicklung (kein Ausdruck auf Papier, keine Frankierung und kein Porto).
- Schnellere Verarbeitung der Anträge, da automatisierte Prozesse: Gerichtliche Mahnbescheide gehen in der Regel schon nach 3 bis 5 Werktagen bei Ihrem Schuldner ein.
- Vermeidung von Formfehlern durch elektronische Prüfung.
Elektronischer Rechtsverkehr (ERV)
Anwendungen wie z. B. das Elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP) oder der Elektronische Rechtsverkehr in Deutschland (ERV-D) stellen die praktische Umsetzung des Justizkommunikationsgesetzes zur Einführung des elektronischen Rechtsverkehrs dar. Damit können Schriftwechsel mit den Gerichten vollständig elektronisch abgewickelt werden. Die Software verwendet besondere Sicherheitsmechanismen und Protokolle für den Datenaustausch, die den Verlust von Nachrichten ebenso verhindern wie die Einsichtnahme oder Veränderung durch Unbefugte. Durch den Einsatz der qualifizierten elektronischen Signatur ist der medienbruchfreie elektronische Rechtsverkehr bereits heute Realität.
Ihre Vorteile:
- Rund um die Uhr Zugang zu Gerichten und Justizbehörden.
- Einreichung von Unterlagen bis zur letzten Minute der Frist möglich.
- Sichere Übertragung: Schutz vor unbefugter Kenntnisnahme oder Veränderung der übermittelten Daten.
- Zeit- und Kostenersparnis durch elektronische Kommunikation.
- Einfache elektronische Weiterverarbeitung von Dokumenten der Gerichte und Behörden.
- Sofortige rechtssichere elektronische Eingangsbestätigung.
Elektronische Steuererklärung (ELSTER)
ELSTER bietet neben Arbeitnehmern auch Unternehmern die Möglichkeit, verschiedene Steuererklärungen über das Internet an das Finanzamt zu übermitteln. Hierbei können unterschiedliche Meldungen an das Finanzamt erfolgen. Dies sind beispielsweise Umsatzsteuervoranmeldungen, Lohnsteueranmeldungen, Lohnsteuerbescheinigungen und natürlich auch Einkommenssteuererklärungen. Für das höchste Sicherheitsniveau bei ELSTER ist eine kartenbasierte Signatur erforderlich. Seit 1. Januar 2006 ist die elektronische Abgabe von Lohnsteuerbescheinigungen Pflicht, ebenso die Abgabe von Umsatzsteuervoranmeldungen. Ab 1. Dezember 2006 müssen zudem deutschlandweit alle Lohnsteuerjahresbescheinigungen elektronisch signiert online beim Finanzamt eingereicht werden.
Ihre Vorteile:
- Unternehmen benötigen für ihre Steuerangelegenheiten
keine zusätzliche Software mehr, sondern füllen die
kostenlosen Formulare direkt über das ElsterOnline-Portal
aus (Steuersoftwareprodukte mit ELSTER-Unterstützung
sind auch nutzbar).
- Geringere Kosten durch vollständig elektronische Abwicklung
(kein Ausdruck auf Papier, keine Frankierung und kein Porto).
Absicherung der Steuerdaten durch sichere elektronische
Übermittlung.
- Schnellere Verarbeitung der Anträge aufgrund
automatisierter Prozesse: In vielen Fällen erfolgt ein
Steuerbescheid bereits nach 14 Tagen, spätestens aber nach
vier Wochen.
- Vermeidung von Formfehlern durch elektronische Prüfung
innerhalb der elektronischen Formulare.
- Einbeziehung von Steuerberatern kann gegebenenfalls entfallen.
Deutsche Emissionshandelsstelle (DEHSt)
Seit dem 1. Januar 2005 ist die Emission von sogenannten Treibhausgasen durch das Treibhausgas-Emissionshandelsgesetz (TEHG) reguliert, wonach die Betreiber von entsprechenden Anlagen Emissionsberechtigungen untereinander handeln können. Die zuständige Behörde für die Erteilung und Registrierung von Berechtigungen sowie für die Überwachung ihrer Einhaltung ist die Deutsche Emissionshandelsstelle (DEHSt) des Umweltbundesamtes. Die Anlagenbetreiber müssen ihre Anträge und Berichte dabei vorab von Sachverständigen bestätigen lassen. Für die Kommunikation zwischen Betreibern, Sachverständigen, Bundesländern und der DEHSt sind durchgängig elektronische Kommunikationswege über das Internet eingerichtet, deren Nutzung für alle Teilnehmer verbindlich vorgeschrieben ist. Die Rechtsverbindlichkeit von Dokumenten und die Belegbarkeit der Prüfung durch Sachverständige wird dabei durch eine qualifizierte elektronische Signatur sichergestellt.
Ihre Vorteile:
- Schnelle elektronische Kommunikation mit der DEHSt.
- Nutzung der Fristen bis zur letzten Minute möglich.
- Automatische elektronische Empfangsbestätigung.
- Sichere Übertragung der verschlüsselten Daten.
- Durchgängige elektronische Bearbeitung.
- Rechtssichere und zweifelsfreie Einbindung von Sachverständigen-Gutachten in Emissionsberichte.
NOLIS KommunalManager
Der NOLIS KommunalManager ist ein speziell für das Internetangebot von Kommunen und vergleichbaren Einrichtungen entwickeltes Content-Management-System. Für die direkte Kommunikation mit dem Bürger umfasst der KommunalManager einen Formularservice, über den die Bürger Formulare direkt online herunterladen und ausfüllen können. Die Formulare lassen sich dabei leicht und ohne Programmierkenntnisse pflegen und aktualisieren. Über die Einbindung der qualifizierten elektronischen Signatur können Bürger Anträge an die Verwaltung rechtswirksam stellen. Eine Integration mit dem Workflow-Management in der Verwaltung verbindet den Online-Auftritt ohne Medienbrüche mit der Antragsbearbeitung. Der NOLIS FormularService kann auch unabhängig vom NOLIS KommunalManager in eine bestehende Weblösung integriert werden.
Ihre Vorteile:
- Integrierte elektronische Kommunikation zwischen
Verwaltung und Bürger.
- Stets aktueller Online-Auftritt mit aktuellen elektronischen
Formularen.
- Medienbruchfreie Antragsbearbeitung durch Integration mit
dem internen Workflow.
- Rechtssichere elektronische Kommunikation mit den
Bürgern.
- Nutzung von Rationalisierungspotenzialen durch Wegfall von
papiergebundenen Prozessen.
- Wichtiger Schritt zur Umsetzung der elektronischen Akte.
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