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Mit S-TRUST entscheiden Sie sich für eine einfache, schnelle und kostengünstige Lösung bei der Ausstattung Ihres Betriebes mit Signaturkarten.
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Wissenswertes zum elektronischen Abfallnachweisverfahren - eANV
Transport und die Entsorgung von gefährlichen Abfällen müssen in Deutschland lückenlos nachgewiesen werden. Das elektronische Abfallnachweisverfahren (eANV) nutzt dazu digitale Nachweis- und Begleitscheine.
Das eANV tritt ab dem 1. April 2010 rechtlich in Kraft und ersetzt das bisherige Nachweisverfahren in Papierform. Entsorgungsnachweise und Begleitscheine werden mit der qualifizierten elektronischen Signatur (QES) unterzeichnet- diese wird mit einer Signaturkarte erstellt.
Video: S-TRUST Signaturkarte im elektronischen Abfallnachweisverfahren
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Video: Informationsfilm zum Länder eANV der ZKS-Abfall (Registrierung Ihres Betriebs/ Nutzung des Portals)
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Zeitplan zur Umsetzung
ab 01.04.2010 - Alle betroffenen Beteiligten müssen Ihren Betrieb bei der zentralen Koordinierungsstelle der Länder (ZKS) melden.
ab 01.04.2010 - Entsorger und Behörden müssen die qualifizierte elektronische Signatur zur Unterschriftenleistung einsetzen.
ab 01.02.2011 - Auch Erzeuger und Beförderer müssen die qualifizierte elektronische Signatur zur Unterschriftenleistung einsetzen.
Nutzen Sie Ihre S-TRUST Signaturkarte für weitere Anwendungen
- Teilnahme an elektronischen Ausschreibungen (eVergabe)
- Sichere und rechtsverbindliche Signatur von Dokumenten
- elektronischer Rechnungsversand, Online-Mahnverfahren
- rechtssichere Kommunikation mit Ämtern, Behörden und Gerichten oder virtuellen Poststellen der Kommunen
- Steuerkontenabfrage über Elsteronline, elektronische Steuererklärung (ELSTER) über Elsterformular
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