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Qualifizierte Zertifikate für signaturvorbereitete Chipkarten
Es werden mehre Kartentypen mit Vorbereitung für die elektronische Signatur angeboten: Die am weitesten verbreiteten Karten sind die SparkassenCard und die kontounabhängige GeldKarte. Alle S-TRUST kompatiblen Chipkarten wie z. B. die S-TRUST Massensignaturkarte sind am S-TRUST Logo auf der Kartenrückseite zu erkennen.
Mit dem qualifizierten S-TRUST Personenzertifikat in Verbindung mit einer der oben genannten Karten können Sie qualifizierte elektronische Signaturen nach § 2 Abs. 3 des deutschen Signaturgesetzes (SigG) erstellen. Die qualifizierte elektronische Signatur ist der eigenhändigen Unterschrift in ihrer rechtlichen Bedeutung gleichgestellt. Nach § 126 Abs. 3 BGB kann die gesetzliche Schriftform (eigenhändige Namensunterschrift) durch die elektronische Form ersetzt werden, wenn sich aus dem jeweiligen Gesetz nichts anderes ergibt.
Dank eines patentierten Download-Verfahrens wird es dem Karteninhaber auf einfache Weise ermöglicht, seine eigene Karte nachträglich mit den S-TRUST Personenzertifikaten zu versehen.
Mit dem Download des qualifizierten Zertifikats erhalten Sie gleichzeitig ein Verschlüsselungs-/Authentisierungszertifikat mit dem Sie vertrauliche Daten wie z. B. E-Mails oder Dokumente verschlüsseln und sich gegenüber webbasierten Anwendungen authentisieren können.
Die Gültigkeit Ihrer Zertifikate endet immer mit Ablauf Ihrer Kartenlaufzeit, d. h. mit Ablauf des 30.12. des Verfalljahres Ihrer Karte.
Anwendungen für die Qualifizierte Signatur von S-TRUST
Die qualifizierten Signaturprodukte von S-TRUST sind in zahlreiche Anwendungen eingebunden. Hier finden Sie eine aktuelle Aufstellung der Anwendungen, für die Sie eine qualifizierte elektronische Signatur benötigen:
Signaturanwendungen
*) Benötigt Adobe Acrobat Reader ab Version 7.
Weiterführende Informationen
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