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Attribute und Pseudonyme
Antworten auf Fragen, welche Attribute und Pseudonyme betreffen, finden Sie hier.

Welche Attribute können im Zertifikat hinterlegt werden?

Sind die Attribute kompatibel mit der Signatursoftware S-TRUST Sign-it?

Läßt sich die Berufsbezeichnung im Zertifikat aufnehmen?

Für welche Berufsgruppen sind Berufsattribute interessant? Gibt es Anwendungsbeispiele?

Welche Auswirkungen hat die Aufnahme des Berufsattributs?

Welche Möglichkeiten zur Beschränkung des Zertifikats gibt es?

Welche Auswirkungen hat die Aufnahme des Attributes "Beschränkung"?

Ist es möglich, ein Pseudonym zu beantragen?

Was kostet die Aufnahme eines Pseudonym anstelle des bürgerlichen Namen in das Zertifikat?

Welche Bedeutung hat die Aufnahme eines Pseudonyms in das Zertifikat?

Sind alle Anwendungen mit einem Pseudonym nutzbar?

Kann ich ein Pseudonym oder Attribute in einem gesonderten Zertifikat beantragen?

Welche Attribute können im Zertifikat hinterlegt werden?
Derzeit bietet der DSV die Aufnahme eines Firmennamens im fortgeschrittenen und qualifizierten Personenzertifikat an. Weiterhin bietet der DSV die Aufnahme einer Beschränkung und der berufsbezogenen Bezeichnung bei zulassungspflichtigen Berufsgruppen in das qualifizierte Personenzertifikat an.

Sind die Attribute kompatibel mit der Signatursoftware S-TRUST Sign-it?
Auf die Verwendung der Signatursoftware S-TRUST Sign-it ergeben sich keine Auswirkungen.

Läßt sich die Berufsbezeichnung im Zertifikat aufnehmen?
Ja, im qualifizierten Personenzertifikat lässt sich die Berufsbezeichnung zulassungspflichtiger Berufsgruppen aufnehmen. Die Berufsbezeichnung muss durch eine Institution (zuständige Stelle, Kammer) bestätigt werden. Ohne Bestätigung einer zuständigen Stelle ist die Aufnahme einer Berufsbezeichnung nicht möglich. Die berufsbezogene Angaben werden ausschließlich in das qualifizierte Personenzertifikat als Berufsattribut aufgenommen, nicht in das fortgeschrittene Authentifizierungs- /Verschlüsselungszertifikat.

Für welche Berufsgruppen sind Berufsattribute interessant? Gibt es Anwendungsbeispiele?
Berufsattribute eignen sich zum Kennzeichnen einer beruflichen Qualifikation der Person und den damit verbundenen Berechtigungen. Vor allem Wirtschaftsprüfer, Steuerberater, Anwälte, Rechtsbeistände, Patentanwälte, Notare, Steuerbevollmächtigte, und vereidigte Buchprüfer fragen Zertifikate mit solchen Attributen nach.
Nachfolgend ein paar Praxisbeispiele:
a. Ein Steuerberater kann ein rechtswirksames Dokument (wie etwa die Steuererklärung eines Mandanten) in seiner Eigenschaft als Steuerberater unterzeichnen und dem Finanzamt zusenden.
b. Ein Rechtsanwalt kommuniziert mit dem Landgericht über das EGVP (Elektronisches Gerichts- und Verwaltungspostfach) und beantragt Haftverschonung für seinen Mandanten.
c. Im Bereich der elektronischen Rechnungsstellung kann ein Attribut z.B. lauten: "Frau Musterfrau ist Handlungsbevollmächtigte des Unternehmers A und berechtigt, für Unternehmer A Rechnungen zu unterzeichnen."

Welche Auswirkungen hat die Aufnahme des Berufsattributs?
Der Zertifizierungsdiensteanbieter darf nach § 5 Abs. 2 S. 2 Hs. 2 SigG berufsbezogene Angaben nur aufgrund einer Bestätigung der zuständigen Stelle in qualifizierte Zertifikate aufnehmen. Die zuständigen Stellen sind gehalten, die Sperrung solcher Attribute nach § 8 Abs. 2 SigG zu veranlassen, wenn deren Voraussetzungen entfallen.

Welche Möglichkeiten zur Beschränkung des Zertifikats gibt es?
Im qualifizierten Personenzertifikat können folgende Beschränkungen aufgenommen werden:

· eine allgemeine Beschränkung (Freitext)
· berufsbezogene Bezeichnung

Zur Aufnahme der Beschränkung im Zertifikat müssen die im Antragsformular entsprechenden Einwilligungserklärungen ausgefüllt werden.

Welche Auswirkungen hat die Aufnahme des Attributes "Beschränkung"?
Steht die Beschränkung in Bezug zu einem Dritten, darf die Beschränkung nur aufgrund einer Bestätigung der zuständigen Stelle in das qualifizierte Zertifikat aufnehmen. Die zuständigen Stellen sind gehalten, die Sperrung solcher Attribute nach § 8 Abs. 2 SigG zu veranlassen, wenn deren Voraussetzungen entfallen.

Ist es möglich, ein Pseudonym zu beantragen?
Es gibt die Möglichkeit in das Zertifikat ein Pseudonym aufnehmen zu lassen, d.h. im Zertifikat erscheint anstelle des Titels, Vor- und Nachnamens des Zertifikatsinhabers das Pseudonym. Dieses wird durch den Anhang ":PN" und einer fortlaufenden Nummer gekennzeichnet. Das Pseudonym ist nicht frei wählbar sondern wird vom DSV vergeben.

Was kostet die Aufnahme eines Pseudonym anstelle des bürgerlichen Namen in das Zertifikat?
Die Aufnahme eines Pseudonyms anstelle des bürgerlichen Namens im Zertifikat ist kostenfrei.

Welche Bedeutung hat die Aufnahme eines Pseudonyms in das Zertifikat?
Anstelle des Namens trägt der Zertifizierungsdiensteanbieter auf Wunsch des Antragstellers ein Pseudonym ins Zertifikat ein. Aus rechtlichen Gründen bestimmt der DSV das Pseudonym selbst. Nach dem Signaturgesetz (§14, Abs. 2) ist der Zertifizierungsdiensteanbieter verpflichtet, die persönlichen Daten zur Identität eines Zertifikatsinhabers mit Pseudonym auf Ersuchen an Behörden weiterzugeben, wenn es
* erforderlich für die Verfolgung von Straftaten oder Ordnungswidrigkeiten ist,
* erforderlich zur Abwehr von Gefahren für die öffentliche Sicherheit und Ordnung ist,
* erforderlich für die Erfüllung der gesetzlichen Aufgaben der Verfassungsschutzbehörden des Bundes und der Länder, des Bundesnachrichtendienstes, des Militärischen Abschirmdienstes oder der Finanzbehörden ist, oder
* im Rahmen anhängiger Verfahren von einem Gericht angeordnet wurde.
Die erteilten Auskünfte werden dokumentiert. Die ersuchende Behörde hat den Zertifikatsinhaber über die Aufdeckung des Pseudonyms zu unterrichten, sobald die Wahrnehmung der gesetzlichen Aufgaben dadurch nicht mehr beeinträchtigt wird oder wenn das Interesse des Signaturschlüsselinhabers an der Unterrichtung überwiegt.

Sind alle Anwendungen mit einem Pseudonym nutzbar?
Es gibt Anwendungen die nicht nutzbar sind, wenn ein Pseudonym im Zertifikat enthalten ist. Dazu gehört aktuell z.B. die Abfrage des Rentenkontos bei der Deutschen Rentenversicherung. Um sicher zu gehen, dass das Personenzertifikat mit Pseudonym für die gewünschte Anwendung nutzbar ist, muss der Antragsteller dies beim Anbieter der Anwendung aktuell erfragen.

Kann ich ein Pseudonym oder Attribute in einem gesonderten Zertifikat beantragen?
Das Pseudonym und die Attribute sind fester Bestandteil des Zertifikats und können daher nicht gesondert beantragt werden. Ändern sich die Attributsangaben, so ist ein neues Zertifikat zu beantragen.

 


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